AGB 1. Chipkarte, Mitgliedschaft, Kündigung
B&T–GYM wird dem Kunden eine Chipkarte ausstellen und aushändigen. Die Karte wird für den Zugang ins Fitnesscenter benötigt und ist stets zum Training mitzubringen und dem Personal auf Verlangen vorzulegen. Die Kosten für die Karte/ einmalig werden ebenfalls wie die Verwaltungskosten/ jährlich mit der ersten Abbuchung im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Verlust der Chipkarte wird für die Neuausstellung erneut eine Kostenpauschale in der Höhe von 19,90 € erhoben. Der Kunde verpflichtet sich die Chipkarte nur persönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall des Verstoßes hiergegen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines pauschalen Ersatzanspruches in der Höhe von 500.- €. Jeder Verlust der Chipkarte ist dem B&T-GYM sofort zu melden. Die Kündigung ist 3 Monate vor Ablauf des Fitnessabovertrags in schriftlicher Form einzureichen, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr. Bei Austritt erfolgt keine Rückerstattung der Chipkarte.
2. Rücklastschriften, Gebühren, Betragsanpassung
Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgegebenen Lastschrift werden 5.- € Bearbeitungsgebühr zzgl. anfallender Bankkosten pro stornierter Position zur Zahlung fällig. Jeweils nach Ablauf des Kundenfitnessabovertrags kann der Monatsbeitrag im Rahmen einer Beitragsanpassung bis zu maximal 10% erhöht werden. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Gesetzgeber ist das B&T–GYM berechtigt, den Mitgliedsbeitrag anzupassen.
3. Nutzung und Hausordnung
Der Vertrag berechtigt den Kunden zur Nutzung der vorhandenen Einrichtungen vom B&T–GYM unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage einer gültiger Mitglieder- Chipkarte/Transponder. Bei nicht Einhalten der Hausordnung ( z.B. keine Wechsel- Trainingsschuhe, kein Handtuch zum Unterlegen, keine angemessene Trainingsbekleidung) ist das B&T–GYM berechtigt den Zugang zu verweigern. Die Benutzung der Duschen sowie kostenloser Parkplätze sind im Vertrag enthalten. Für die Benutzung der bereitgestellten Umkleideschränke wird das Mitbringen eines eigenen Vorhangschlosses notwendig. Das Gleiche können Sie bei uns am Checkpoint gegen 10 Euro Pfandgebühr leihen. Für die Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Das Versäumen von Trainingszeiten berechtigt Kunden nicht zum Anspruch auf Nachleistungen sowie auf Anspruch einer Rückzahlung oder Teilrückzahlung des geleisteten Entgelts. Mit Unterschreiben des Vertrages erkennt das Mitglied die ausgehängte AGB und Hausordnung vom B&T–GYM an und verpflichtet sich dieser Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die AGB und Hausordnung behält sich das B&T–GYM das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mitgliedsvertrages vor. Automatisch wird dem Mitglied ein Hausverbot erteilt. Das Mitglied hat kein Recht auf Erstattung des Geldes der Restlaufzeitmitgliedschaft. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel oder Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen (Anabolika) in die Einrichtung mitzubringen. Des Weiteren ist es verboten solche Mittel zu verkaufen, anzubieten, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. B&T–GYM ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann das B&T–GYM als Schadensersatz einen Betrag von 500.- € mit sofortiger Fälligkeit verlangen und wird Anzeige erstatten.
4. Öffnungszeitenänderungen
B&T–GYM behält sich vor die Öffnungszeiten zu ändern. Dies gilt im Besonderen im Hinblick auf Kürzung oder Schließung während Feiertagen oder zur Durchführung von dringend notwendiger Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung. Dienstag ist Ruhetag.
5. Mitgliedsdaten/Datenschutz
B&T–GYM verpflichtet sich Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person oder Änderungen seiner Stammdaten im Bezug auf Anschrift, Bankverbindung und Telefon unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Dem Mitglied ist bewusst, dass bei Zugangskontrollen (z. B. Eingangskontrolle, Checkpoint) eine Prüfung der Berechtigung erfolgt. Zu diesem Zweck wird sein Bild mit Vornamen angezeigt und ist auch teilweise im Center einsehbar. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass außer in Umkleide und Sanitärbereichen Videokameras verwendet werden. Sinn der Videoüberwachung ist ausdrücklich die Vermeidung von Diebstählen und die Gewährleistung der Sicherheit. Die Daten sind nur und ausschließlich der Geschäftsleitung zugänglich und werden nach angemessener Aufbewahrungsfrist gelöscht.
6. Haftung
B&T–GYM haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände und Garderobe. Geld und andere Wertgegenstände unterliegen keiner Aufsichtspflicht durch das Personal des B&T–GYM. Der Kunde haftet im vollen Umfang selbst. B&T–GYM übernimmt nicht die Verantwortung für die Durchführung des Trainings. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht.
7. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten (beide Eltern) möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
8. Gesundheitshinweise vom B & T- GYM
Uns vom B & T-GYM ist euer ganzheitliches Wohlbefinden sehr wichtig. Sport soll Spaß machen, das Wohlbefinden, die Fitness und die Gesundheit fördern. Allerdings gibt es besondere gesundheitliche Einschränkungen, bei denen einige Übungen angepasst oder vermieden werden sollten. Wir haben hier einige dieser gesundheitlichen Einschränkungen erfasst. Bitte sprecht bei den folgenden Indikationen mit eurem Arzt über ein gesundes Training. Unser B & T – GYM Trainer Team ist so geschult, dass sie euch gerne dabei helfen, einen individuellen Trainingsplan, der auf den eventuellen Empfehlungen eures Arztes basiert oder auf eure gesundheitlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, zu erstellen.
Mögliche Indikationen sind:
- Zustand nach Herzinfarkt oder Schlaganfall, Tragen eines Herzschrittmachers, angeborener oder erworbener Herzfehler, frische Operationswunden oder Knochenbrüche - akute oder chronische Entzündungen, Infekte (z. B. Erkältungen, Grippe), diverse Medikamenteneinnahmen - bei allen akuten orthopädischen Beschwerden wie z. B. (akute oder chronische Gelenkbeschwerden, Bandscheibenvorfall, Brüche und Muskelverletzungen jeglicher Art)
Achtung:
Diese Listen/Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Falls du dir unsicher bist was die Kontraindikationen betrifft, so halte immer Rücksprache mit deinem behandelnden Arzt. Wir übernehmen keine Haftung für deine Leichtsinnigkeit.