Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im Bowling & Tennis – Center so angenehm wie möglich zu machen. Sie, als Kunde werden uns in unseren vertraglichen Beziehungen helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich hier wohlfühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Ermahnungen oder Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Hausordnung und Spielregeln“ zu erinnern.
1. Allgemeine Regeln zur Anlagennutzung
Nachstehende Geschäfts – und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum Bowling & Tennis – Center gehörender Sportanlagen (Bowling, Tennis – und Squash, Umkleide – und Sanitärräume, Gastronomie, Verkaufs – und Nebenfunktionsräume sowie Nebenanlagen wie Terrasse und Freifläche, Zufahrten, Parkplätze und Zuwege). Alle Sportflächen dürfen – ausschließlich von den Nutzern und nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln – ausschließlich in Sportkleidung (nicht mit freiem Oberkörper) benutzt werden. Vor dem Spielbeginn müssen die Schuhe im Eingangsbereich gewechselt werden, es dürfen im Tennisbereich nur helle und glatte Sohlen verwendet werden. Im Winter wird die Tennishalle zwischen 14°C und 16°C geheizt. Bowling darf nur in richtigen Bowlingschuhen gespielt werden – keine Turnschuhe. Im Squashbereich dürfen nur helle, bzw. non – marking – Sohlen verwendet werden. Spieler, die Courts und Bowlingbahnen mit verschmutzten oder färbenden Sohlen verunreinigen – und die Tennisspieler, die die Plätze mit falschem Schuhwerk beschädigen oder verunreinigen, zahlen Reinigungsgebühr. Die Rechnung wird von der Reinigungsfirma gestellt. In den Sportbereichen sowie in den Umkleideräumen ist das Rauchen und Essen nicht erlaubt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken im Gastronomiebereich ist nicht gestattet. Grundsätzlich sind Tiere nicht erlaubt. Sämtliche Einrichtungen der Anlage sind schonend zu behandeln, das eigene Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung der anderen Anlagennutzer auszulegen.
2. Mietpreise
Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang bekannt gemacht, als auch im Internet zu sehen sind, wie auch am Tresen zum Mitnehmen bereitliegen oder jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Inanspruchnahme der Leistung in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
3. Buchungen
Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der nachstehenden und vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat. Die Buchung von Einzelleistungen ist sowohl schriftlich als auch mündlich – fernmündlich verbindlich. Anmietungen im Rahmen eines angebotenen Sommer/Winter können nur unter Anerkennung der entsprechenden, von angebotenen Regelungen schriftlich vorgenommen werden. Vier Wochen vor Beginn des verbindlichen Tennisabo-Vertrages besteht die Möglichkeit, für beide Parteien das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen.
4. Absagen
Absagen von Courts - und Bowling - Reservierungen müssen 7 Tage (168 Std.) vor gebuchtem Termin erfolgen. Ansonsten wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Um dies zu vermeiden raten wir Ihnen Ihre Reservierungen kurzfristig zu buchen, da der volle Preis ebenfalls auf Grund von Verhinderungen (Beruf, Krankheit etc.) berechnet wird. - Extra für unsere Tennisspieler - Nicht gespielte Tennisstunden, die rechtzeitig 7 Tage vorher abgesagt wurden, werden unseren Tennisabonnenten aus Kulanz gutgeschrieben. Diese sind innerhalb der gleichen Saison einzulösen, ansonsten verfallen sie zu Beginn der nächsten Saison.
5. Öffnungs – und Spielzeiten
Die generellen Öffnungszeiten der Anlage bzw. einzelner Bereiche und deren Einschränkungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Aushängen. Wir müssen uns vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Spielplätze vor oder während der Spielzeit zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonst. Veranstaltungen etc.) gegen Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen. Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Betreten der Halle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn – maßgebend sind die Uhren der Anlage – möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiterbespielt werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.
6. Racketunterricht
Einzelheiten zu den unterschiedlichen Programmen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bedingungen und Preislisten. Die auf der Anlage freiberuflich tätigen Racketsportlehrer geben ihre Preise nach jeweils aktueller Angebotsliste bekannt. Die Verwaltung wird nur als Vermittler tätig. Die Platzgebühren sind am Tresen zu bezahlen, das Trainerhonorar ist direkt an den jeweiligen Trainer zu entrichten. Trainings – und Lehrveranstaltungen dürfen auf unserer Anlage nur mit unserer schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden; Veranstaltungen ohne eine solche schriftliche Zustimmung sind nicht erlaubt. Die Untervermietung der Plätze für die komplette Anlage ist untersagt.
7. Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich die Eigentümer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
8. Haftung
Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unsere Leistungen nicht erbringen, so entsteht Ihnen kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Ausfallzeiten können jedoch nachgeholt werden. Dies gilt auch für Schließungen im Falle von Instandsetzungs – oder Erweiterungsarbeiten. Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtungen – gleich welcher Art – entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.
9. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts – und Spielbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises oder des Mitgliedsbeitrags sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz – und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
10. Reparatur- und Wartungsarbeiten
Bei dringend notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten behalten wir uns vor diese innerhalb von 7 Werktagen, sofern es sich um kleine Reparaturen handelt durchzuführen. Sollte es sich um größere Wartungsarbeiten und Reparaturen handeln, kann die Instandsetzung auch, je nach Einschätzung der beauftragten Wartungsfirma, länger dauern. Sollte Ihr gebuchtes und bereits bezahltes Tennisabo/Fitnessabo o.ä. davon betroffen und nicht bespielbar/trainierbar sein (ab z.B. drei ausgefallenen Lampen auf einem Tennisplatz) bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich Ihr Tennisabo/Fitnessabo o.ä. gutschreiben zu lassen und nachzuholen oder trotz des Reperaturbedarfs zu bespielen/trainieren.
11. Allgemeine Geltungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts – und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Anlage sachlich und örtlich zuständige Gericht – Husum.